Biozid-Produkte werden weiterhin bei Amazon verkauft
23.01.2025 | Sortiment, Nachhaltigkeit
Seit 1.1.2025 gelten für biozidhaltige Produkte, die zur Bekämpfung von Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien eingesetzt werden, strengere Abgabebeschränkungen. Rechtsgrundlage ist die Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung, die für bestimmte Produktarten ein beratendes Kundengespräch durch sachkundig geschulte Verkäufer vorsieht und den Verkauf im Selbstbedienungsbereich untersagt. Diese Regelung gilt sowohl für den stationären Handel als auch für Online-Anbieter.
Doch während der stationäre Handel diese Vorgaben umsetzt, haben Plattformen, wie der Amazon Marketplace, die Produkte weiterhin ohne Einschränkungen im Verkauf. Mit einem Klick landen biozidhaltige Produkte im Warenkorb – ein Abgabegespräch per Telefon oder Videoübertragung, wie es gesetzlich jetzt vorgeschrieben ist, wird Online-Kundinnen und Kunden gar nicht erst angeboten und erfolgt demnach nicht, wie Test-Käufe von ROSSMANN ergeben haben.
Die Verschärfung der Abgabe von Bioziden soll dem unsachgemäßen Umgang vorbeugen, der ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellen kann. Der Griff zu der schonenderen Alternative sollte daher immer der erste Weg sein, um beispielsweise Insekten wie Mücken, Motten und Ameisen aus dem Wohnumfeld zu vertreiben. Diese Produkte sind weiterhin per Selbstbedienung erhältlich – bei ROSSMANN in unseren Filialen oder auch online.
„Ein Gesetz, das ausschließlich im stationären Handel Anwendung findet und nur hier Kontrollen erfährt, ist de facto machtlos, eine Veränderung im Sinne der Umwelt zu befördern“, so Raoul Roßmann, Sprecher der ROSSMANN-Geschäftsführung. „So lange Anbieter und Plattformbetreiber nicht gleichermaßen in die Pflicht genommen werden, verlagert sich der Verkauf dieser Produkte schlicht hin zum Onlinehandel!“
Das Beispiel der Biozidrechts-Durchführungs-Verordnung zeige wieder einmal, wie dringend Handlungsbedarf beim Thema Plattformbetreiberhaftung in Deutschland besteht.