ROSSMANN sieht sich in der Verantwortung, Menschenrechte und die Umwelt entlang der gesamten Lieferkette zu achten. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir als Unternehmen langfristig nur erfolgreich sein können, wenn die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt Hand in Hand gehen. Dabei verfolgt ROSSMANN einen risikobasierten Ansatz, der schrittweise in die tieferen Lieferketten ausgedehnt wird.
Menschen- und Umweltrechte
Kinderarbeit
ROSSMANN lehnt den Einsatz von Kinderarbeit strikt ab. Wir halten uns in unserem eigenen Geschäftsbereich an das gesetzlich festgelegte Mindestbeschäftigungsalter gemäß der ILO-Konvention.
Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet. In jedem Fall darf das Mindestalter nicht unter 15 Jahren liegen, es sei denn, das nationale Arbeitsrecht sieht etwas anderes vor, was dennoch mindestens den Anforderungen des ILO-Übereinkommens entspricht.
Zwangsarbeit und Sklaverei
Die Zwangsarbeit ist gemäß dem ILO-Übereinkommen verboten. Alle Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis und nicht unter Androhung von Strafen oder Sanktionen ausgeführt werden.
Praktiken wie erzwungene Überstunden, die teilweise oder vollständige Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Einbehaltung von Ausweisdokumenten oder die Zahlung finanzieller Kautionen oder Gebühren für die Beschäftigung sind streng verboten. Allen Arbeitnehmern steht es frei, ihr Arbeitsverhältnis, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, nach geltendem Recht zu kündigen.
Jede Form moderner Sklaverei, d. h. Schuldknechtschaft, Zwangsheirat, Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Menschenhandel, sind verboten. Alle Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis und nicht unter Androhung von Strafen oder Sanktionen ausgeführt werden.
Arbeitsschutz
Bei allem, was wir tun, achten wir bei ROSSMANN auf die Gesundheit und Sicherheit aller am Wertschöpfungsprozess beteiligten Personen. Wir fördern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, das im Einklang mit dem ILO Abkommen ist.
Wir sind bestrebt, die höchsten Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit den geltenden örtlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Ebenso erwarten wir dies von unseren Geschäftspartnern in unseren Lieferketten.
Koalitionsfreiheit
Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter an, eine Organisation ihrer Wahl zu gründen oder sich einer solchen anzuschließen, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen, wie es in den ILO-Übereinkommen verankert ist. Unsere Geschäftspartner sind dazu aufgefordert das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu achten sowie dort wo dies gesetzlich eingeschränkt ist, alternativen zuzulassen.
Gleichbehandlung bei der Arbeit
Unsere Vielfalt macht uns stark. Vielfalt bereichert uns und ist daher ein zentraler Wert unseres Unternehmens und Teil unserer Identität.
Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung ist und in dem die Achtung der Würde und die Gleichbehandlung im Mittelpunkt unserer Arbeitskultur stehen. Dabei lehnen wir jede Form von Diskriminierung, Belästigung oder anderweitig unangemessenem Verhalten, unfairer Behandlung oder Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art ab.
Basierend auf dem ILO Übereinkommen, dulden wir keine diskriminierenden Praktiken, keinen Ausschluss und keine Bevorzugung von Personen aufgrund ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft und Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Geschlechtsidentität, ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sozialen Herkunft, ihres Familienstandes, ihrer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, ihrer politischen Zugehörigkeit oder Einstellung, sowie aufgrund anderer diskriminierender Aspekte.
Angemessener Lohn
Wir streben gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter an. Wir fördern und bieten unseren Mitarbeitern einen fairen Lohn, der mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht. Wo es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dienen die Branchenstandards als Orientierung.
Wir streben eine Entlohnung an, die allen Mitarbeitern und ihren Familien ein angemessenes Leben ermöglicht. Zu gerechten und angemessene Arbeitsbedingungen gehört auch die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.
Menschenschädliche Umweltveränderungen
Wir nehmen unsere Verantwortung für die Umwelt sehr ernst und erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ebenfalls umweltbewusst handeln. Aktivitäten oder Handlungen, die schädliche Veränderungen des Bodens, Lärmemissionen, Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung und übermäßigen Wasserverbrauch verursachen können, sind zu vermeiden.
Wenn sich diese Handlungen negativ auf die Ressourcen auswirken, die für die Erhaltung und Produktion von Lebensmitteln, den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen benötigt werden, oder die Gesundheit von Einzelpersonen beeinträchtigen, sind solche Handlungen verboten.
Landraub
Das widerrechtliche Zwangsräumen und Entziehen von Land, Wäldern und Gewässern ist verboten. Dies betrifft den Erwerb, die Bebauung oder die anderweitige Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.
ROSSMANN stellt sich klar gegen Landraub - auch bei der Auswahl von möglichen Geschäftspartnern wird darauf geachtet.
ROSSMANN lehnt den Einsatz von Kinderarbeit strikt ab. Wir halten uns in unserem eigenen Geschäftsbereich an das gesetzlich festgelegte Mindestbeschäftigungsalter gemäß der ILO-Konvention.
Das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung oder Arbeit darf nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet. In jedem Fall darf das Mindestalter nicht unter 15 Jahren liegen, es sei denn, das nationale Arbeitsrecht sieht etwas anderes vor, was dennoch mindestens den Anforderungen des ILO-Übereinkommens entspricht.
Die Zwangsarbeit ist gemäß dem ILO-Übereinkommen verboten. Alle Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis und nicht unter Androhung von Strafen oder Sanktionen ausgeführt werden.
Praktiken wie erzwungene Überstunden, die teilweise oder vollständige Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Einbehaltung von Ausweisdokumenten oder die Zahlung finanzieller Kautionen oder Gebühren für die Beschäftigung sind streng verboten. Allen Arbeitnehmern steht es frei, ihr Arbeitsverhältnis, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, nach geltendem Recht zu kündigen.
Jede Form moderner Sklaverei, d. h. Schuldknechtschaft, Zwangsheirat, Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Menschenhandel, sind verboten. Alle Tätigkeiten müssen auf freiwilliger Basis und nicht unter Androhung von Strafen oder Sanktionen ausgeführt werden.
Bei allem, was wir tun, achten wir bei ROSSMANN auf die Gesundheit und Sicherheit aller am Wertschöpfungsprozess beteiligten Personen. Wir fördern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld, das im Einklang mit dem ILO Abkommen ist.
Wir sind bestrebt, die höchsten Standards für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit den geltenden örtlichen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Ebenso erwarten wir dies von unseren Geschäftspartnern in unseren Lieferketten.
Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter an, eine Organisation ihrer Wahl zu gründen oder sich einer solchen anzuschließen, sowie das Recht auf Tarifverhandlungen, wie es in den ILO-Übereinkommen verankert ist. Unsere Geschäftspartner sind dazu aufgefordert das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen zu achten sowie dort wo dies gesetzlich eingeschränkt ist, alternativen zuzulassen.
Unsere Vielfalt macht uns stark. Vielfalt bereichert uns und ist daher ein zentraler Wert unseres Unternehmens und Teil unserer Identität.
Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung ist und in dem die Achtung der Würde und die Gleichbehandlung im Mittelpunkt unserer Arbeitskultur stehen. Dabei lehnen wir jede Form von Diskriminierung, Belästigung oder anderweitig unangemessenem Verhalten, unfairer Behandlung oder Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art ab.
Basierend auf dem ILO Übereinkommen, dulden wir keine diskriminierenden Praktiken, keinen Ausschluss und keine Bevorzugung von Personen aufgrund ihres Alters, ihrer ethnischen Herkunft und Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Geschlechtsidentität, ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sozialen Herkunft, ihres Familienstandes, ihrer Mitgliedschaft in Arbeitnehmerorganisationen einschließlich Gewerkschaften, ihrer politischen Zugehörigkeit oder Einstellung, sowie aufgrund anderer diskriminierender Aspekte.
Wir streben gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter an. Wir fördern und bieten unseren Mitarbeitern einen fairen Lohn, der mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht. Wo es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, dienen die Branchenstandards als Orientierung.
Wir streben eine Entlohnung an, die allen Mitarbeitern und ihren Familien ein angemessenes Leben ermöglicht. Zu gerechten und angemessene Arbeitsbedingungen gehört auch die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten.
Wir nehmen unsere Verantwortung für die Umwelt sehr ernst und erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ebenfalls umweltbewusst handeln. Aktivitäten oder Handlungen, die schädliche Veränderungen des Bodens, Lärmemissionen, Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung und übermäßigen Wasserverbrauch verursachen können, sind zu vermeiden.
Wenn sich diese Handlungen negativ auf die Ressourcen auswirken, die für die Erhaltung und Produktion von Lebensmitteln, den Zugang zu Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen benötigt werden, oder die Gesundheit von Einzelpersonen beeinträchtigen, sind solche Handlungen verboten.
Das widerrechtliche Zwangsräumen und Entziehen von Land, Wäldern und Gewässern ist verboten. Dies betrifft den Erwerb, die Bebauung oder die anderweitige Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert.
ROSSMANN stellt sich klar gegen Landraub - auch bei der Auswahl von möglichen Geschäftspartnern wird darauf geachtet.
Risikomanagement
Dafür hat ROSSMANN ein ganzheitliches Risikomanagementsystem implementiert. Das Management folgt einem Kreislaufmechanismus, bei dem regelmäßig sowie anlassbezogen Risikoanalysen auf der Ebene von Warengruppen und Rohstoffen sowie Produktionsländern durchgeführt werden. Auf Basis der Analyse wird eine Priorisierung der Risiken anhand der Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos getroffen, welche im Folgenden bei strategischen Entscheidungen zur Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen beachtet werden. Diese Maßnahmen greifen zur Vermeidung, Minimierung und Behebung des Risikos.
Das Managementsystem wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die priorisierten Geschäftsaktivitäten wurden durch eine Risikoanalyse der Geschäftsbereiche sowie Eigenmarkenlieferketten identifiziert. Zur Bestimmung des menschenrechtlichen Gesamtrisikos wurde das Länderrisiko sowie das Sektorrisiko betrachtet. Darauf basierend sind bei den ROSSMANN Eigenmarken bestimmte Produktgruppen stärker gewichtet worden.
Maßnahmen
Aufgrund der Komplexität der Lieferketten und der diversen sozialen und ökologischen Risiken, die sich für Produktgruppen ergeben, müssen die entsprechenden Maßnahmen individuell zugeschnitten werden.
In der Menschenrechtserklärung bekennt sich ROSSMANN aktiv zu den Menschenrechten basierend auf der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und den ILO-Kernarbeitsnormen. Diese werden durch zusätzliche vertragliche Vereinbarungen, wie den Geschäftspartner Code of Conduct, als Erwartungshaltung an die Geschäftspartner kommuniziert.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an unsere Lieferkette, werden Lieferanten zu Beginn der Geschäftsbeziehung überprüft und bewertet. Dies geschieht u.a. durch Sozialaudits. Sollten dort Risiken oder Verletzungen vorgefunden werden, werden entsprechende Maßnahmen zur Minimierung mit dem Geschäftspartner abgestimmt und umgesetzt. Falls unsere Bemühung, unsere Einflussmöglichkeiten zu nutzen, keine Abhilfe möglich erscheinen lassen und es bestehen dadurch weiterhin Verletzungen, behält ROSSMANN sich das Recht vor eine Geschäftsbeziehung in letzter Konsequenz zu beenden.
In Bezug auf kritische Rohstoffe ist ROSSMANN Mitglied in diversen Initiativen, die gemeinsam mit anderen Stakeholdern u.a. an der Verbesserung der Anbaubedingungen der Rohstoffe arbeiten. Des Weiteren werden die Ergebnisse der Risikoanalyse aus den Produktgruppen anhand der oben genannten Priorisierung durch eine Risikoidentifikation auf Material- und Rohstoffebene erweitert. Die Ergebnisse fließen wiederum in die Einkaufsprozesse mit ein. Dieses Vorgehen ermöglicht es ROSSMANN den Einsatz von kritischen Rohstoffen durch zertifizierte Quellen oder nachhaltigere Alternativen stetig zu verbessern.
Durch unseren Beschwerdemechanismus stellen wir sicher, dass uns Personen erreichen können, die einen Hinweis zu einem potenziellen Risiko mitteilen wollen. Auf Grundlage des Hinweises werden entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen.