Eigenes Siegel „Rezeptur OHNE Mikroplastik“
Das ROSSMANN-Siegel „Rezeptur OHNE Mikroplastik“ kennzeichnet alle ROSSMANN-Marken-Produkte, deren Rezepturen frei von festem Mikroplastik und sogenannten synthetischen, kohlenstoffbasierten Polymeren (von uns vereinfacht „flüssiges Mikroplastik“ genannt) sind. Es geht dabei über das gesetzliche Verbot von festem Mikroplastik hinaus und dient unseren Kunden als Orientierung beim Einkauf: Wer der Umwelt zuliebe Produkte nutzen will, die frei von festem und „flüssigem“ Mikroplastik sind, erkennt an unserem Siegel schnell und einfach, welche Kosmetik-, Wasch-, Putz- oder Reinigungsprodukte sowie Düngemittel der ROSSMANN-Marken ohne entsprechendes Mikroplastik produziert werden.
Dabei verzichtet ROSSMANN beispielsweise schon seit langem nicht nur auf Peelingkörper aus festem Mikroplastik (welche seit Oktober 2023 auch gesetzlich verboten sind) in seinen Produkten. Mit dem Siegel „Rezeptur OHNE Mikroplastik“ schließen wir bei unseren Marken auch weiteres festes Mikroplastik sowie teilgelöste, flüssige und halbfeste synthetische, kohlenstoffbasierte Polymere in das ROSSMANN-Begriffsverständnis mit ein. Ob und wie sich solche Polymere auf die Umwelt auswirken, ist noch nicht abschließend geklärt. Dennoch hat ROSSMANN sich zur Aufgabe gemacht, auch diese Rezepturbestandteile zu ersetzen, soweit dies technologisch möglich ist. Um den Umgang mit den Begrifflichkeiten zu erleichtern, bezeichnen wir diese Polymere vereinfacht als „flüssiges Mikroplastik“.
Die Auslobung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Rezeptur, nicht aber auf die Produktverpackung oder Trägermaterialien, wie z. B. Vliestücher.
Was ist Mikroplastik?
Die Thematik Mikroplastik ist in den letzten Jahren immer stärker ins Bewusstsein gerückt. Eine gesetzlich bindende Definition des Begriffes gibt es erst seit Oktober 2023 – und auch nur für festes Mikroplastik, welches spezifischen Anforderungen entspricht. Wenn in Diskussionen der Begriff „Mikroplastik“ auftaucht, ist zumeist festes Mikroplastik gemeint. Worin sich festes und flüssiges Mikroplastik unterscheiden, wie Mikroplastik in die Umwelt gelangt und welche Funktionen es als Rezepturbestandteil erfüllt, erfahren Sie hier.
Wie definiert ROSSMANN Mikroplastik?
ROSSMANN hat gemeinsam mit wissenschaftlichen Experten erarbeitet, welches feste Mikroplastik und welche kohlenstoffbasierten, synthetischen Polymere, die quellbar (halbfest) und löslich sind (sogenanntes „flüssiges Mikroplastik“), unter das ROSSMANN-Verständnis von Mikroplastik fallen sollen. Darunter verstehen wir sämtliche Verbindungen, die in der Liste der Inhaltsstoffe (bei Kosmetik unter „Ingredients“, bei Reinigungsmitteln im sog. „Detergenzienblatt“, online abrufbar) unserer Eigenmarken mit Folgendem angegeben werden:
- dem Wort „Acryl“
- dem Wortbestandteil „polymer“
- dem Wortbestandteil „silan“
- dem Wortbestandteil „styrol“ oder „styrene“
- Polyethylene
- Polypropylene
- Polyethylene Terephthalate
- Polyvinyl Chloride
- Nylon
- Carbomer
- Polyester
- Polyether
- Polyamide
- Polyimide
- Polyurethan
- Ethylen-Vinylacetat
- Polyquaternium
- Polycarboxylate.
Wenn ein ROSSMANN-Marken-Produkt mit unserem Siegel “Rezeptur OHNE Mikroplastik” gekennzeichnet ist, enthält es keinen dieser Inhaltsstoffe (Ingredients). Weitere allgemeine Informationen zu kosmetischen Inhaltsstoffen finden Sie hier oder unter www.haut.de.
Seit April 2019 bietet das ROSSMANN-Siegel Kundinnen und Kunden eine hilfreiche Orientierung beim Einkauf – so ist auf den ersten Blick erkennbar, welche ROSSMANN-Marken-Produkte laut unserer Definition mikroplastikfrei sind.
Mittlerweile werden bereits über 1200 Produkte der ROSSMANN-Marken mit dem Siegel ausgelobt, neben Kosmetik auch Produkte der Bereiche Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Düngemittel. (Stand Januar 2023).
ROSSMANN übernimmt nachhaltig Verantwortung
Seit Oktober 2023 sind abrasive Mikroplastikpartikel (sog. „Mikroperlen“, also Peelingkörper) gesetzlich verboten. Als ökologisch verantwortlich handelndes Unternehmen verzichtet ROSSMANN im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Industrie bereits seit 2013 konsequent auf solche Peelingkörper aus festem Mikroplastik in seinen Kosmetik-Eigenmarken. So werden beispielsweise für Peelingprodukte ausschließlich Peelingkörper natürlichen Ursprungs genutzt – wie bspw. Lavagestein, Zucker, Meersalz, Aprikosenkerne oder Silica.
Zusätzlich verzichten wir dort, wo es möglich ist, auch auf anderes festes und „flüssiges Mikroplastik“. In enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Beratungsunternehmen und Lieferanten überprüfen wir jedes ROSSMANN-Marken-Produkt daraufhin, ob es nach der ROSSMANN-Definition frei von Mikroplastik ist, oder ob entsprechende Rohstoffe ersetzt werden können - denn immer mehr Rezepturen können sowohl ohne festes Mikroplastik als auch ohne flüssige und halbfeste, kohlenstoffbasierte synthetische Polymere auskommen. Durch diesen Verzicht auch auf sog. „flüssiges Mikroplastik“ gehen wir über das europaweit geltende gesetzliche Verbot von festem Mikroplastik hinaus.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr ROSSMANN-Lieblingsprodukt mikroplastikfrei ist, dann achten Sie auf das ROSSMANN-Siegel “Rezeptur OHNE Mikroplastik” direkt bei den Artikelinformationen im Online-Shop!
Orientierung bei Naturkosmetik: Natrue-Siegel
Zertifizierte Naturkosmetik ist grundsätzlich frei von festem Mikroplastik und synthetischen Polymeren. Unter unserer ROSSMANN-Marke Alterra finden Sie viele Natrue-zertifizierte und damit mikroplastikfreie Produkte.
Begleiten Sie die ROSSMANN-Marken auch weiterhin auf dem Weg in eine mikroplastikfreie Zukunft. Auf unseren Social-Media-Kanälen finden Sie alle Neuigkeiten über die nachhaltige Produktverantwortung.