Rezeptur ohne Mikroplastik
Die Belastung der Umwelt durch Plastik ist erheblich. Insbesondere nicht sichtbare Partikel aus Kunststoff schaden dabei der Umwelt. Im Unterschied zu „Makroplastik“ ist es technisch praktisch unmöglich, „Mikroplastik“ wieder aus der Umwelt zu entfernen. Durch ihre geringe Größe können sie über große Distanzen transportiert werden und verbreiten sich entsprechend schnell in der Umwelt.
Daher hat die Europäische Union die bereits existierende Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) um diese sog. synthetischen Polymermikropartikel mit der Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 erweitert. Beispielsweise sind Reinigungsmittel und Kosmetika mit abrasiven, das heißt reibenden, Mikroplastik-Partikeln aus „festem Mikroplastik“, die nicht größer als 5mm sind, seit dem 17.10.2023 verboten.
Aber auch flüssige oder teilgelöste synthetische Polymere (vereinfacht als „flüssiges Mikroplastik“) können sich auf die Umwelt auswirken. Fakt ist, dass sich Mikroplastikpartikel inzwischen überall in der Natur befinden. ROSSMANN hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, auch diese Rezepturbestandteile zu ersetzen, soweit dies technologisch möglich ist. Hier gehen wir also über das gesetzliche Verbot hinaus, um im Vorfeld zu vermeiden, dass Mikroplastikpartikel überhaupt erst ihren Weg in die Umwelt und in den menschlichen Organismus finden.
*Quelle: www.wwf.de/themen-projekte/plastik/mikroplastik
