Mikroplastik – ein Thema, das in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus gerückt ist. Trotz des stetig steigenden Bewusstseins über die Umweltbelastung durch Mikroplastik gibt es erst seit Oktober 2023 eine gesetzlich bindende Definition des Begriffes. Diese bezieht sich jedoch nur auf festes Mikroplastik, welches spezifischen Anforderungen entspricht und verbietet dessen Verwendung. Das europäische Gesetz, welches die bereits existierende REACH-Verordnung mit diesen Regularien erweitert, ist die Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 (kostenlos in 24 Sprachen hier zu finden).
Üblicherweise ist in Zusammenhang mit dem Begriff meist die Rede von „festem“ Mikroplastik. Dieses bezeichnet vereinfacht zusammengefasst insbesondere weniger als fünf Millimeter große Plastikteilchen, die nahezu nicht wasserlöslich und laut entsprechenden Definitionen des Gesetzes nicht biologisch abbaubar sind.
Aber auch flüssige oder teilgelöste synthetische Polymere sind immer häufiger Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung. Ob und wie sich solche Polymere im Detail auf die Umwelt auswirken, ist noch nicht abschließend geklärt.
Primäres und sekundäres Mikroplastik
Wenn es um festes Mikroplastik geht, wird grundsätzlich zwischen primärem und sekundärem Mikroplastik unterschieden.
Primäres Mikroplastik
Primäres Mikroplastik wird bei der Nutzung bestimmter Produkte freigesetzt. Unterschieden wird primäres Mikroplastik in Typ A und Typ B: Bei Typ A handelt es sich um einen bewusst industriell hergestellten Ausgangsstoff – zum Beispiel kleine Partikel, Faserstoffe oder Granulate, die nicht größer als fünf Millimeter sind. Diese dienen als Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln, Reinigungsprodukten und weiteren Produkten, die unter anderem bei ihrer Verwendung durch den Abfluss in die Kläranlagen und anschließend in die Umwelt gelangen können. Diese kleinen Partikel und Granulate werden auch als Grundmaterial an die Industrie geliefert, die daraus wiederum andere Alltagsgegenstände und größere Kunststoffartikel herstellt. Mikroplastik vom Typ A entspricht solchem festen Mikroplastik, wie es seit Oktober 2023 durch das europaweit geltende Gesetz reguliert bzw. mit unterschiedlichen Fristen verboten wird. Mehr als fünf Millimeter große Produkte werden dann als Makroplastik bezeichnet. Solches Makroplastik ist nicht vom gesetzlichen Verbot betroffen.
Mikroplastik, welches zum Beispiel durch Reifenabrieb, Verwehungen von Sport- und Spielplätzen (Kunstrasen, Wettkampfbahnen) oder auch durch Faserabrieb bei der Wäsche entsteht, fällt unter primäres Mikroplastik vom Typ B. Der Einsatz von Mikroplastik als Einstreugranulat für synthetische Sportböden wird durch das neue Gesetz übrigens ab Oktober 2031 verboten.
Sekundäres Mikroplastik
Unter sekundärem Mikroplastik versteht man die kleinen und kleinsten Plastikpartikel, die beim Zerfall größerer Kunststoffteile – dem sogenannten Makroplastik wie diverse Kunststoffverpackungen, Kanister, Plastiktüten, Seile, Stühle, Fischernetze, Flaschen – im Verwitterungsprozess, vornehmlich durch mechanische Belastung wie Wellenbewegung oder Sonneneinstrahlung, entstehen.
Die größten Quellen von Mikroplastik
Der Abrieb von Fahrzeugreifen während ihrer Nutzung stellt die größte Quelle für Mikroplastikeinträge in die Umwelt dar.
Auch während Prozessen der Abfallentsorgung wird Mikroplastik freigesetzt, z. B. durch Plastik, das versehentlich im Kompost landet.
Die häufig in der Mikroplastikdiskussion genannten Mikroplastikquellen Kosmetik, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Düngemittel haben einen vergleichsweise geringen Einfluss.
Die Wege, wie Mikroplastik in die Umwelt gelangt, sind vielfältig. In einer Publikation des Fraunhofer-Instituts*¹ sind 51 relevante Quellen für primäres Mikroplastik aufgelistet. Hier wird deutlich, dass die häufig diskutierten Quellen aus Kosmetik und Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln bei Weitem nicht die größten sind:
1. Reifenabrieb
2. Abfallentsorgung
3. Bitumen-Abrieb in Asphalt
4. Pelletverluste in der kunststoffverarbeitenden Industrie
5. Verwehungen von Sport- und Spielplätzen
...
17. Mikroplastik in Kosmetik
...
21. Inhaltsstoffe von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln privater Haushalte
Flüssiges Mikroplastik
Neben den verschiedenen Formen von festem Mikroplastik sind auch flüssige oder teilgelöste synthetische Polymere Teil der Mikroplastik-Forschung. Zwar gelten diese oftmals als nicht oder schlecht biologisch abbaubar, jedoch sollte aufgrund ihrer Vielzahl an Eigenschaften immer eine individuelle Beurteilung des Umweltverhaltens stattfinden. Inwiefern solche Polymere negative Umweltauswirkungen hervorrufen, ist zudem noch nicht vollumfänglich geklärt. Dennoch hat ROSSMANN festgelegt, vorsorglich auf solche nicht oder schlecht biologisch abbaubaren Rezepturbestandteile zu verzichten, sofern dies technologisch möglich ist. Um den Umgang mit den Begrifflichkeiten zu erleichtern, bezeichnen wir diese synthetischen, kohlenstoffbasierten Polymere vereinfacht als „flüssiges Mikroplastik“.
Warum ist Mikroplastik in der Umwelt schädlich?
Besonders häufig tritt der Begriff Mikroplastik im Zusammenhang mit der Plastikverschmutzung der Meere auf. Überwiegend größere Plastikabfälle zersetzen sich durch Wellenbewegungen, Sonnenlicht und Wind mit der Zeit in kleine Plastikpartikel. Hierbei handelt es sich vorwiegend um sekundäres Mikroplastik. Besonders problematisch: Mikroplastik in der Umwelt kann nicht biologisch abgebaut werden. So konnte es nicht nur in Gewässern, sondern auch in Meerestieren, Lebensmitteln, Trinkwasser und Pflanzen nachgewiesen werden. Auch in der Luft sowie im Boden befindet sich Mikroplastik.
Mikroplastik kann daher auf vielen Wegen in den menschlichen Körper gelangen. Zu welchen gesundheitlichen Auswirkungen es dadurch kommen kann, ist weiterhin Teil der wissenschaftlichen Forschung.
Mikroplastik als Rezepturbestandteil:
Dank einer Selbstverpflichtung der Industrie konnten Peelingpartikel aus festem Mikroplastik bereits deutlich reduziert werden, wodurch sie weitestgehend aus Kosmetika verschwunden bzw. durch natürliche Peelingkörper ersetzt worden sind. Durch das europaweite Gesetz zur Erweiterung der REACH Verordnung, sind solche Peeling-Kosmetika mit Mikroplastik zudem seit Oktober 2023 verboten: Verordnung (EU) Nr. 2023/2055 (kostenlos in 24 Sprachen hier zu finden).
Anders sieht es bezüglich anderem festen Mikroplastik sowie der halbfesten und flüssigen synthetischen Polymere – umgangssprachlich flüssiges Mikroplastik – aus. Während festes Mikroplastik durch die oben aufgeführte Verordnung (mit wenigen Ausnahmen) mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen reguliert bzw. verboten wird, sind alle nicht festen synthetischen Polymere von diesem Verbot nicht betroffen. Auf Mikroplastik basierende Rohstoffe übernehmen eine Vielzahl von Eigenschaften in verschiedensten kosmetischen, aber auch anderen Rezepturen.
Allgemeine Beispiele für den Einsatz und die Wirkung von festem Mikroplastik (gesetzlich reguliert) und nicht festen synthetischen Polymeren als Rezepturbestandteil:
Abdeckende Kosmetik
Als feinste feste Partikel sorgen sie in abdeckender Kosmetik unter anderem für eine besonders geschmeidige, leichte und gleichmäßig verteilbare Textur.
Deo Roll-On
In Deo Roll-On kann flüssiges Mikroplastik dazu beitragen, Deo-Wirkstoffe gleichmäßig auf der Achselhaut zu verteilen und eine angenehme Sensorik zu fördern.
Shampoo
Im Shampoo verhindert Mikroplastik beispielsweise in gelöster Form das Ziepen, indem ein glättender Film um die Haare gebildet wird, der das Kämmen nach dem Waschen erleichtert und dem Haar Struktur verleiht.
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
In Putzmitteln setzt man Polymere oftmals ein, um eine schnelle Wiederverschmutzung der Flächen durch die Bildung matter, mechanisch widerstandsfähiger Schutzfilme zu vermeiden und Farben zu schützen.
In Waschmitteln sollen Polymere dazu beitragen, die Schaumbildung zu reduzieren, Kalkablagerungen abzufangen sowie einen Grauschleier und Verfärbungen der Wäsche zu verhindern.
Weitere allgemeine Informationen zu kosmetischen Inhaltsstoffen finden Sie hier oder unter www.haut.de.
ROSSMANN ist es gelungen, verschiedene Alternativen zum Einsatz von festem Mikroplastik und synthetischen, kohlenstoffbasierten Polymeren („flüssiges“ Mikroplastik) zu finden, wodurch wir bereits in vielen unserer Produkte auf Mikroplastik sowie diese Polymere verzichten können.
Weitere allgemeine Informationen zu kosmetischen Inhaltsstoffen finden Sie hier oder unter www.haut.de.
ROSSMANN ist es gelungen, Alternativen zum Einsatz von Mikroplastik zu finden, wodurch wir bereits in vielen unserer Produkte auf Mikroplastik verzichten können.